Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen L und M Eventtechnik (nachfolgend Vermieter) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter) über die Anmietung von Technik sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
Die Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Der Vermieter kann dieses innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abhol- oder Liefertermin und endet mit der vereinbarten Rückgabe im Lager des Vermieters. Angebrochene Tage gelten als volle Miettage, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Bei verspäteter oder unvollständiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit entsprechend. Der Vermieter ist berechtigt, die regulären Tagesmietsätze sowie entstandene Folgekosten zu berechnen.
Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise bzw. die gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Abholpreise ab Lager in 27239 Twistringen.
Die Vergütung ist spätestens zum Mietbeginn ohne Abzug fällig (Vorauskasse), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gesetzlichen Regelungen.
Zusatzleistungen wie Lieferung, Auf- und Abbau oder technisches Personal werden gesondert vereinbart und berechnet. Grundlage sind die im Angebot oder Nachtragsangebot festgelegten Konditionen.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornokosten:
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Vermieters Nachbesserung, Ersatzlieferung oder angemessene Minderung.
Die Mietgegenstände sind pfleglich und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Mieter hat für geeignete Stromversorgung, sichere Aufstellung und Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
Erforderliche Genehmigungen für den Einsatz der Technik sind vom Mieter rechtzeitig einzuholen.
Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Mieter trägt das Risiko für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgegenstände während der Mietzeit und haftet bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Auf Wunsch kann eine Versicherung über den Vermieter angeboten werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Der Mieter hat die Mietgegenstände von Rechten Dritter freizuhalten und den Vermieter bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn wesentliche Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Mieters eintreten oder Sicherheitsvorschriften trotz Aufforderung nicht eingehalten werden.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Twistringen.
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.